Politische Grundlage sind die Charta der Vereinten Nationen und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948. Seitdem haben die Vereinten Nationen den Menschenrechtskatalog schrittweise erweitert und spezifische Standards für Frauen, Kinder, Behinderte, Minderheiten, Wanderarbeiter und andere Gruppen eingeführt.
Zu den bürgerlichen und politischen Rechten zählen die Rechte auf persönliche Sicherheit und Freiheit, der Schutz vor Folter oder unmenschlicher Behandlung in Haft, die Einhaltung von Justizgrundrechten und Minderheitenschutzrechte.
Die wirtschaftlichen Menschenrechte betreffen u. a. das Recht auf Arbeit und Berufsausbildung, auf gerechte Arbeitsbedingungen und das Recht, Gewerkschaften zu gründen sowie das Streikrecht auszuüben.
Zu den sozialen Menschenrechte gehören die Rechte auf Nahrung, Wasser, Wohnung, Gesundheit und den Schutz der Familie sowie auf soziale Fürsorge.
Die kulturellen Rechte umfassen das Recht auf Bildung und Elternrechte, die Einführung der Schulpflicht, das Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben und die Teilhabe am wissenschaftlichen Fortschritt.
Obwohl die Menschenrechte für alle Menschen gelten, schränken Staaten sie ein. So haben in Deutschland z.B. Flüchtlinge ein eingeschränktes Recht auf Gesundheit. Sie erhalten nur bei akuten Erkrankungen oder Schwangerschaft medizinische Leistungen. Die Behandlung chronischer Krankheiten oder traumatischer Zustände durch Erlebnisse in ihrem Heimatland oder auf der Flucht ist nicht vorgesehen.