Thema: Menschenrechte

Christoph (Kl.9): Verzweifelte Menschen

Im 20. Jahrhundert haben sich zwei politische Grundlagen für die Achtung der subjektiven Rechte des Menschen herauskristallisiert. Die „Charta der Vereinten Nationen“ und die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ aus dem Jahr 1948. Seitdem haben die Vereinten Nationen den Menschenrechtskatalog schrittweise erweitert. Spezifische Standards für Frauen, Kinder, Behinderte, Minderheiten, Wanderarbeiter und andere Gruppen wurden eingefügt. 
 
Zu den bürgerlichen und politischen Rechten zählen das Recht auf Sicherheit und Freiheit der Person, der Schutz vor Folter, Sklaverei oder unmenschlicher Behandlung, die Einhaltung von Justizgrundrechten und Minderheitenschutzrechte. 
 
Die wirtschaftlichen Menschenrechte betreffen unter anderem das Recht auf Arbeit, Berufsausbildung und gerechte Arbeitsbedingungen und das Recht, Gewerkschaften zu gründen sowie das Streikrecht auszuüben. 
 
Zu den sozialen Menschenrechten gehören die Rechte auf Nahrung, Wasser, Wohnung, Gesundheit, den Schutz der Familie sowie auf soziale Fürsorge. 
 
Die kulturellen Rechte umfassen das Recht auf Bildung, Elternrechte, die Einführung der Schulpflicht, das Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben und am wissenschaftlichen Fortschritt. 
 
Obwohl die Menschenrechte für alle Menschen gelten, schränken Staaten sie ein. So wird beispielsweise im Rahmen von Antiterrormaßnahmen gegen Menschenrechte verstoßen, unter anderem in Guantánamo Bay (US-Militärstützpunkt auf Kuba). Ein weiterer Fall ist die „Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“. Diese betrachtet das Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen für Muslime als nicht gültig. Die Erklärung beinhaltet zum Beispiel nicht die Gleichberechtigung der Geschlechter und auch kein Recht auf die freie Wahl der Religion. 
 
In Deutschland haben Flüchtlinge nur ein eingeschränktes Recht auf Gesundheitsversorgung. Sie erhalten nur bei akuten Erkrankungen oder Schwangerschaft medizinische Leistungen. Die Behandlung chronischer Krankheiten oder traumatischer Zustände durch Erlebnisse in ihrem Heimatland oder auf der Flucht ist nicht vorgesehen.

Links: